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Triebelsheide 45, 42111 Wuppertal
Telefon: +49 202 271-2000
E-Mail: info@wupp.iT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Überlassung der Software „magiC-orga“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service), Stand September 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „magiC-orga“ zwischen wupp.iT, Inhaber Frank Chabrié, Triebelsheide 45, 42111 Wuppertal (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. An Verbraucher wird nicht überlassen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung der Software über das Internet zur Nutzung bereit. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäß über einen Webbrowser sowie über die vom Anbieter bereitgestellten Anwendungen für mobile Geräte zu nutzen.
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf dieser Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Angaben zu geplanten Weiterentwicklungen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Umsetzung.
- Der Anbieter richtet für den Kunden einen eigenen Mandanten ein. Die Daten des Kunden werden von den Daten anderer Kunden getrennt gehalten; die Trennung wird bei jedem Datenzugriff erzwungen.
- Über den Grundumfang hinaus können die Erweiterungen „magiC-orga office“ und „magiC-orga project“ hinzugebucht werden. Sie werden je Mandant und nicht je Nutzer abgerechnet.
- Auf Anfrage überlässt der Anbieter die Software auch zum Betrieb auf Systemen des Kunden (Kauflösung). Hierfür gelten gesonderte, in Textform zu vereinbarende Bedingungen; insbesondere obliegen Betrieb, Datensicherung und Aktualisierung in diesem Fall dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Testphase
- Die Darstellung der Preise auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang bereitstellt.
- Der Anbieter kann einen kostenlosen Testzugang für 30 Tage einräumen. Der Testzugang endet automatisch; er verlängert sich nicht und geht ohne ausdrückliche Bestellung des Kunden nicht in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über. Für die Testphase werden keine Zahlungsdaten erhoben.
- Endet die Testphase ohne Vertragsschluss, löscht der Anbieter den Testmandanten einschließlich der darin gespeicherten Daten. Auf Wunsch des Kunden stellt er vorher eine Sicherung bereit.
§ 4 Zugangsdaten und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde bewahrt die Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Jeder Nutzer erhält einen eigenen Zugang; eine gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
- Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet werden.
- Der Kunde verwaltet die Rechte seiner Nutzer selbst und ist für die Vergabe angemessener Rechte verantwortlich.
- Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm erfassten Daten verantwortlich. Die Software unterstützt die Buchführung, die Rechnungsstellung und die Erstellung von Auswertungen; sie ersetzt weder eine steuerliche noch eine rechtliche Beratung. Eine elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen an die Finanzverwaltung ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
- Der Anbieter betreibt die Software auf Servern in Deutschland und hält sie im Rahmen des technisch Möglichen verfügbar.
- Nicht als Ausfall gelten Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter mit angemessenem Vorlauf ankündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführt, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle des Internets oder Störungen beim Kunden).
- Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungen der Kundendaten. Diese ersetzen nicht die Datensicherung durch den Kunden nach § 8.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und anpassen, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Dazu gehört auch die Umstellung von Programmbereichen auf eine neue Bedienoberfläche.
- Leistungen, die über die Bereitstellung hinausgehen (insbesondere Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und die Anbindung von Telefonanlagen), sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt einen geeigneten Internetzugang und einen aktuellen Webbrowser bereit.
- Der Kunde meldet Störungen so genau wie möglich, damit sie nachvollzogen werden können.
- Der Kunde nutzt die Software nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt, insbesondere nicht durch automatisierte Massenabrufe außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen.
- Versendet der Kunde über die Software E-Mails, Faxe oder SMS, beachtet er die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere zur Zulässigkeit von Werbung.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der eingerichteten Nutzerzugänge. Maßgeblich ist die im Mandanten eingerichtete Zahl der Zugänge, nicht deren tatsächliche Nutzung.
- Der Preis je Nutzer und Monat sowie die Vergütung der Erweiterungen und sonstiger Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Abgerechnet wird per Rechnung.
- Erhöht der Kunde die Zahl der Zugänge über die Grenze seiner Staffelstufe hinaus, gilt ab Beginn des Folgemonats der Preis der erreichten Stufe. Eine rückwirkende Nachberechnung findet nicht statt. Verringert der Kunde die Zahl der Zugänge, gilt der Preis der niedrigeren Nutzerzahl ebenfalls ab dem Folgemonat.
- Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Löschung
- Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs und läuft 12 Monate (Mindestlaufzeit).
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
- Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst exportieren. Jede Liste steht in den Formaten PDF, Excel, Word, CSV, HTML, JSON und XML zur Verfügung; Dokumente können heruntergeladen werden.
- Nach Vertragsende bleibt der Zugang für weitere 30 Tage allein zum Zweck des Datenexports bestehen. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter den Mandanten einschließlich der Datenbank und der hinterlegten Dokumente. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die ihn treffenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, und exportiert seine Daten rechtzeitig vor der Löschung.
§ 9 Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
- Soweit der Kunde in der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, insbesondere von Ansprechpartnern, Kunden, Lieferanten und Beschäftigten, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter.
- Die Parteien schließen vor der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
- Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung und wertet sie nicht zu eigenen Zwecken aus. Eine Nutzung zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz findet nicht statt.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Rechte bei Mängeln
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 8 Abs. 4 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erstellten Buchungen, Auswertungen, Rechnungen und Zahlungsaufträge.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. § 7 Abs. 6 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
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